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15.03.2010
Studiengebühren an Hochschulen können Eltern nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Wie der Bundesfinanzhof ausführt, ist der Abzug derartiger Ausbildungskosten mit den allgemeinen Kinderfreibeträgen sowie dem besonderen Abzugsbetrag von 924...weiter
08.08.2014
Pflegen Sie eine hilflose Person, können Sie entweder die tatsächlichen Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abziehen oder pauschal einen Pflegepauschbetrag von 924 € pro Jahr geltend machen. Für den Pauschbetrag gelten die Voraussetzungen,...weiter
31.12.2018
Der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld ist nicht das Einzige, was das Einkommensteuergesetz für das Aufziehen und Ernähren von Kindern bereithält. Sofern sich das eigene Kind in einer Ausbildung befindet und dafür auswärtig untergebracht wird,...weiter
03.02.2018
Wenn der Nachwuchs studiert oder eine Ausbildung absolviert, werden die Eltern häufig zur Kasse gebeten und übernehmen beispielsweise die Kosten für Lernmaterialien, WG-Zimmer und Verpflegung. Der Fiskus würdigt diesen Einsatz, indem er den Eltern...weiter
14.11.2008
Eine Person, die eine andere Person pflegt, kann wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die ihr durch die Pflege entstehen, einen Pflegepauschbetrag von 924 € beanspruchen. Beteiligen sich mehrere Personen an der Pflege einer Person, ist der...weiter
31.08.2010
Der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen an einer GmbH oder AG bei einer Beteiligung ab 1 % ist steuerpflichtig. Anzuwenden ist das sog. Halbeinkünfteverfahren (halber Ansatz des Gewinns), ab 2009 das Teileinkünfteverfahren (Ansatz des Gewinns zu 60...weiter
05.03.2020
Wer eine (nicht nur vorübergehend) hilflose Person pflegt, kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen, sofern er keine Einnahmen für die Pflege erhält. Eine weitere...weiter
06.01.2020
Kinder sind etwas Wunderbares, kosten aber auch viel Geld. Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass für ein Kind von der Geburt bis zum 18. Geburtstag Kosten von 126.000 € anfallen. Und Eltern volljähriger Kinder wissen nur zu gut, dass damit...weiter
03.12.2015
Die eigenen Eltern im Alter zu pflegen sollte selbstverständlich sein. Zumindest dann, wenn keine Krankheiten, keine eigenen Gebrechlichkeiten oder andere Einschränkungen dagegen sprechen. Eine berechtigte Frage ist jedoch, ob diese Belastung - denn...weiter
18.03.2018
Wer eine pflegebedürftige Person pflegt, kann entweder die tatsächlich entstandenen Pflegekosten oder einen Pflege-Pauschbetrag von 924 € pro Jahr als außergewöhnliche Belastung in der eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen.Hinweis: Der...weiter
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